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 IV streicht Spitex-Pflege behinderter Kinder

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BeitragThema: IV streicht Spitex-Pflege behinderter Kinder   IV streicht Spitex-Pflege behinderter Kinder Icon_minitimeFr 1 Jul 2011 - 11:01

IV streicht Spitex-Pflege behinderter Kinder

Ein Bundesgerichtsurteil hat massive Folgen für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen: Die IV zahlt keine Pflege mehr, die von den Angehörigen selbst ausgeführt werden kann.

Bei den Spitex-Stellen treffen derzeit Verfügungen der Invalidenversicherung (IV) ein, die Leistungskürzungen für Eltern mit schwerbehinderten Kindern zur Folge haben. Anlass für die Praxisänderung ist ein Bundesgerichtsurteil, wonach Spitex-Leistungen, die der pflegerischen Entlastung der Eltern dienen, nicht von der IV zu tragen sind. Konkret ging es um ein Kind mit einem als Geburtsgebrechen geltenden Hirntumor. Das schwerbehinderte Kind muss rund um die Uhr betreut und überwacht werden. Die Eltern beantragten zu ihrer Entlastung für zwei Nächte pro Woche eine Überwachung durch die Spitex.

Aufgrund der höchstrichterlichen Auslegung des Gesetzes überprüft die IV nun ihre Spitex-Zahlungen. Betroffen sind Familien, die ein Kind mit einem Geburtsgebrechen zu Hause pflegen. «Die Massnahme trifft Eltern mit schwer- bis schwerstbehinderten Kindern», sagt Christoph Stüssi, Chefarzt der Kinderklinik im Thurgauer Kantonsspital Münsterlingen. «Die Pflege dieser Kinder ist ein 24-Stunden-Job, der ohne Entlastung für die Eltern untragbar ist.» Stüssi weiss von mehreren Fällen, in denen die IV bisherige Pflegeleistungen der KinderSpitex Ostschweiz nicht mehr zahlen will oder massiv reduziert hat.

Eltern am Anschlag

Die Kinder müssten als Folge häufiger in Akutspitäler verlegt werden, weil die Eltern mit der Pflege überfordert seien, sagt Stüssi. Er vermutet, dass es sich um eine Sparübung handelt, die mit dem Bundesgerichtsurteil begründet wird. «Die Absicht des zuständigen Bundesamts für Sozialversicherungen ist offensichtlich, die Kosten an Kantone und Gemeinden abzuwälzen.» Schwerwiegend seien die Folgen für die Eltern. Die hohe Belastung der Paare durch die Pflege habe nicht selten Krankheit oder Scheidung zur Folge. Aber auch die Verlegung der Kinder in Heime sei für die Eltern schwer zu ertragen.

Lange Abklärungsdauer

Auch die Spitex des Kantons Bern spürt die restriktivere Praxis der IV. «Bei uns häufen sich Fälle, in denen die IV die Spitex-Leistungen für Kinder reduziert», sagt Daniela Brunner, Leiterin Betriebsmanagement bei Spitex und Kinder-Spitex Bern. Jüngstes Beispiel ist eine Familie, die zwei Stunden Hilfe pro Woche zur Entlastung bei der Pflege benötigte. Weil die Eltern die Kosten nicht selbst tragen können, müssen sie jetzt auf die externe Betreuung verzichten. In anderen Fällen ging es darum, dass die Spitex-Pflegerin zusätzlich zum Waschen des Kindes die Gelenke bewegte, um Schmerzen und Schädigungen zu vermeiden. Da die Abklärungen der IV bis zur Kostengutsprache oft ein halbes Jahr und länger dauern, bringt die neue Praxis eine grosse Unsicherheit mit sich. So kann es durchaus sein, dass Eltern mit einem kürzlich geborenen Kind mit Geburtsgebrechen erst in einigen Monaten erfahren werden, dass die IV einen Teil der beanspruchten Spitex-Stunden nicht übernehmen wird. «Eine Familie kann mit Rechnungen von mehreren Tausend Franken konfrontiert sein, die sie selber tragen muss», sagt Brunner.

Die IV bestreitet, dass es sich um eine Sparmassnahme handle. Dafür sei der Anteil der Spitex-Kosten am Gesamtaufwand der IV zu klein. «Wir sind verpflichtet, das Bundesgerichtsurteil umzusetzen», sagt Peter Eberhard, IV-Bereichsleiter im Bundesamt für Sozialversicherungen. Die geänderte Praxis könne durchaus zu Härtefällen führen, räumt Eberhard ein. Klar sei, dass Spitex-Leistungen zur Entlastung der Eltern von der IV nicht bezahlt werden könnten. «Die IV zahlt Pflegeleistungen der Spitex, die ärztlich angeordnet und nur von medizinischen Fachpersonen ausgeführt werden können.» Es stünden den Eltern jedoch die Hilflosenentschädigung und der Intensivpflegezuschlag zur Verfügung, mit dem sie Entlastungsmassnahmen finanzieren könnten.

Das Geld reicht nicht

Die Hilflosenentschädigung beträgt maximal 1856 Franken im Monat, der Intensivpflegezuschlag höchstens 1392 Franken. Allerdings reicht dieses Geld oft nicht, so etwa bei Familie G* im Thurgau. Sie beanspruchte für ihren zehnjährigen Sohn bisher fünf bis sieben Stunden Spitex pro Tag, was monatlich gut 10'000 Franken kostete und von der IV übernommen wurde. In Zukunft soll sie nur noch 2700 Franken an Hilflosenentschädigung und Pflegezuschlag erhalten. Die Mutter sagt, ohne Spitex könne sie die Pflege nicht gewährleisten. Ihr Sohn ist aufgrund eines genetischen Defektes körperlich und geistig behindert. Neben aufwendiger Körperpflege ist eine Überwachung in der Nacht nötig.

Als einzigen Ausweg sieht Familie G die Verlegung in ein Heim. Allerdings hat sie bis heute keine geeignete Institution für ihren Sohn gefunden. Ein Heimaufenthalt kommt die öffentliche Hand meist deutlich teurer als die Pflege zu Hause. Je nach Aufwand und Ort kostet ein Pflegetag 800 Franken und mehr.

*Name der Redaktion bekannt

(Tages-Anzeiger) SCHWEIZ

Erstellt: 27.06.2011, 22:17 Uhr Crying or Very sad Hört mal ganz Schlimm .
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