Gesetzentwurf zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V. hat am 23. Mai 2011 dem Innen- und Rechtsausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags vorgelegt.
Diese unterstützt der Deutsche Gehörlosen-Bund in jeder Hinsicht.
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[quote]Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V.
Interessenvertretung der Gehörlosen und
anderen Hörgeschädigten in Schleswig-Holstein
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Entwurf eines Gesetzes zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags
Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/1336 Als Interessenvertretung gehörloser und anderer hörgeschädigter Menschen in unserem Bundesland steht der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein e.V. den Neuregelungen nach § 4 (2) Rundfunkbeitragsstaatsvertrag kritisch gegenüber. Die Rundfunkgebührenbefreiung für bestimmte Gruppen von Menschen mit Behinderung erfolgt bisher aus sozialen Gründen für Personen, die nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Sie ist also nicht als Ermäßigung wegen mangelnder Barrierefreiheit des Rundfunk- und Fernsehprogramms sondern als Ausgleich eingeschränkter Möglichkeiten zur Teilhabe zu verstehen. Vor diesem Hintergrund stellt die Einführung eines anteiligen Rundfunkbeitrags für bisher mit dem Merkzeichen „RF“ von der Rundfunkgebühr befreite Personen einen erheblichen Eingriff in die Systematik der Nachteilsausgleiche für schwerbehinderte Menschen dar.
Wenn Personen mit Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis zukünftig dennoch ein Drittel des Rundfunkbeitrags entrichten sollen, müsste zumindest gewährleistet sein, dass ihnen die Programme der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender weitestgehend barrierefrei zugänglich sind. Neben vermehrter Untertitelung und Gebärdensprachverwendung für gehörlose, schwer-hörige und ertaubte Menschen ist gleichzeitig eine erhebliche Ausweitung der Audiodeskription für blinde und sehbehinderte Menschen zu fordern. Im Falle der Zustimmung des Schleswig-Holsteinischen Landtags zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag bitten wir daher sicherzustellen, dass die in der Protkollerklärung aller Länder zu 1. formulierten Erwartungen an die Sender bezüglich barrierefreier Angebote nachprüfbar in die Tat umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang sei auch an eine entsprechende Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtags aus dem Jahr 2007 (Umdruck 16/1940) erinnert. Darin kommt dieser zu dem Ergebnis, dass die Einführung barrierefreier Angebote der geschützten Rundfunkfreiheit nach Art. 5 Absatz 1 Satz 2 GG nicht entgegensteht.
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V., der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. und die Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten - Selbsthilfe und Fachverbände e.V. haben in einer gemeinsamen Stellungnahme folgende Ziele zur Barrierefreiheit des Fernsehens für hörgeschädigte Menschen formuliert, deren Erreichung auch vor dem Hintergrund von Artikel 21 und 30 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung durch „zwingend einzuhaltende vertragliche Festlegungen“ gewährleistet werden müsse:
1.) Schrittweise Erreichung einer Quote von 100% Untertitel für alle Fernsehsendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zwischen 6 Uhr früh und 2 Uhr nachts.
2.) Schrittweise Erreichung einer Quote von 5% Gebärdenspracheinblendungen, die nicht zur Einschränkung des Untertitelangebots führen darf.
3.) Eine von Hintergrundgeräuschen ungestörte Tonqualität bei Fernsehen und Rundfunk, so dass die Sprachverständlichkeit für schwerhörige Menschen sichergestellt wird.
Der Gehörlosen-Verband Schleswig-Holstein unterstützt diese Forderungen und bittet Landtag und Landesregierung, durch geeignete Maßnahmen zu deren Realisierung beizutragen. Ferner sollten auch die privaten Fernsehsender verpflichtet werden, ihr Programm zumindest in Teilen barrierefrei zu gestalten.
Bitte lesen mal sehr wichtig seit 30. mai 2011
letzten Minuten zu schnell . ups