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 Ab September: Freifahrt für schwerbehinderte Menschen in Nahverkehrszügen der DB

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BeitragThema: Ab September: Freifahrt für schwerbehinderte Menschen in Nahverkehrszügen der DB   Ab September: Freifahrt für schwerbehinderte Menschen in Nahverkehrszügen der DB Icon_minitimeSo 4 Sep 2011 - 9:23

Ab September: Freifahrt für schwerbehinderte Menschen in Nahverkehrszügen der DB
positiv
Grün-Orangen Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke




Reiseerleichterung für 1,4 Millionen Menschen • Wegfall des Streckenverzeichnisses • Neuregelung unterstreicht Kundenorientierung

(Berlin, 21. Juni 2011) Am 1. September 2011 wird die Freifahrtregelung für die rund 1,4 Millionen schwerbehinderten Menschen in Deutschland wesentlich erweitert. Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) können dann bundesweit ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-orangen Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden.
„Wir freuen uns, mit dieser Regelung das Leben für schwerbehinderte Bahnfahrer ein kleines bisschen einfacher machen zu können“, so Rüdiger Grube, Vorstandvorsitzender der Deutschen Bahn AG. „Es ist der Deutschen Bahn und mir persönlich ein echtes Anliegen, auch behinderten Menschen eine möglichst grenzenlose Mobilität zu bieten.“

Zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die DB vereinbart, das im Sozialgesetzbuch verankerte Streckenverzeichnis für schwerbehinderte Menschen zum 1. September 2011 aufzuheben. Das Streckenverzeichnis definiert den Radius von 50 Kilometer rund um den Wohnort eines schwerbehinderten Menschen, in dem er bisher kostenlos die Nahverkehrszüge der DB außerhalb von Verkehrsverbünden nutzen konnte. Damit können schwerbehinderte Reisende bundesweit durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB – Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahn – in der 2. Klasse kostenlos fahren.
Die Regelungen für Begleitpersonen, für die Mitnahme eines Hundes und für kostenfreie Platzreservierungen bleiben unverändert. Das unentgeltliche Reisen innerhalb von Verkehrsverbünden bleibt bestehen. Die Neuregelung ist ein wesentlicher Beitrag zu mehr Kundenorientierung und zum Bürokratieabbau.
Herausgeber: Deutsche Bahn AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

wink Okkiii



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Die Deutsche Bahn hat mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales entschieden, die 50-km-Regelung zu streichen.

Ab 1. September 2011 kann man bundesweit mit Schwerbehindertenausweis UND dem dazugehörigen Beiblatt mit Wertmarke (60 € pro Jahr) in allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn AG (2. Klasse - RB, RE, IRE), in S-Bahnen und in den Verkehrsverbünden (Busse, Straßenbahnen, U-Bahne etc.) kostenlos fahren.

Bitte nicht Vergessen Aufpassen : ACHTUNG :ICE und IC bleiben kostenpflichtig.


wink Umzug nach Deutschland Okt. 2011 wink
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