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 Barrierefreier Tourismus Info Infoportal für Reisende mit Servicebedarf

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Sungirl
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BeitragThema: Barrierefreier Tourismus Info Infoportal für Reisende mit Servicebedarf   Barrierefreier Tourismus Info Infoportal für Reisende mit Servicebedarf Icon_minitimeSo 14 Feb 2010 - 20:58

Parkkonzession
Barrierefreier Tourismus Info Infoportal für Reisende mit Servicebedarf Parkpl11


Parkkonzessionen in Belgien
Barrierefreier Tourismus Info Infoportal für Reisende mit Servicebedarf Belgie11


Parken auf für Menschen mit Behinderungen reservierten Parkplätzen. Sie sind mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet.
* Gebührenfrei parken wo ansonsten Parkgebühr verlangt wird. Da dies durch die Lokalbehörden entschieden wird,
sollte man das vor Ort überprüfen und entsprechend den örtlichen Festlegungen handeln.
* Ohne Zeitbegrenzung dort zu parken, wo das Parken zwar gebührenfrei doch zeitlich befristet ist (blaue Zonen).


Einige Parkplätze und Parkhäuser gestatten es bei Auslage der Behindertenparkkarte gebührenfrei auf mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Parkbuchten zu parken. Das ist jedoch eine Entscheidung des Betreibers. Deshalb sollte man vor Ort auf die Ausschilderung achten oder die Angestellten danach fragen.

An Parkautomaten sind Inhaber von Behindertenparkkarten durch lokale Bestimmung überwiegend von der Zahlung von Parkgebühren ausgenommen werden. (Außer in den Kommunen Alter, Ber¬lare, Blankenberge, Knokke-Heist, De Haan, Middelkerke, Oostende, Tongeren und Wavre)

Nicht gestattet ist:

* Dort zeitlich befristet zu parken, wo es allgemein verboten ist.
* Fußgängerzonen zu befahren oder in ihnen zu parken.


Zuletzt von Sungirl am So 14 Feb 2010 - 21:41 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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BeitragThema: Re: Barrierefreier Tourismus Info Infoportal für Reisende mit Servicebedarf   Barrierefreier Tourismus Info Infoportal für Reisende mit Servicebedarf Icon_minitimeSo 14 Feb 2010 - 21:18

Parkkonzessionen in Dänemark
Barrierefreier Tourismus Info Infoportal für Reisende mit Servicebedarf Dk10

Mit der Europäischen Behindertenparkkarte, beziehungsweise dem deutschen blauen Parkausweis für Menschen mit Behinderungen werden in Dänemark allgemein folgende Parkerleichterungen zugestanden:

* Bis zu 15 Minuten zu parken, wo dies ansonsten verboten ist
* Bis zu 15 Minuten in Be- und Entladebereichen parken
* Bis zu 15 Minuten in für den Lieferverkehr freigegebenen Fußgängerzonen zu parken
* Bis zu einer Stunde zu parken wo dies ansonsten nur für dreißig Minuten gestattet ist.
* Zeitlich unbefristet zu parken, wo dies ansonsten nur über eine, zwei oder drei Sunden gestattet ist.
* Auf mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten "Behindertenparkplätzen" zeitlich unbefristet parken

ACHTUNG: Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen oder an Parkautomaten darf im Allgemeinen zeitlich unbefristet geparkt werden, wenn die Parkscheibe mit der Ankunftszeit ausliegt und der Höchstbetrag bezahlt wurde.
An den Parkautomaten in den Städten Aalborg, Arhus, Gudhjem, Hillerød, Kolding, København, Næstved, Odense, Randers, Silkeborg, Skagen, Svendborg und Vejle ist das Parken gebührenfrei. Hier ist nur eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit auszulegen.

Besser nachfragen: Die Kommunen haben relativ weiten Spielraum beim Festlegen von Parkregelungen sowie der Befreiung von Menschen mit Behinderungen davon. Im Zweifelsfall also besser bei der Polizei nachfragen.

UND AUCH DAS :ist zu beachten An Stellen, die mit „Stopforbud“ oder „Datostop“ gekennzeichnet sind, wird auch kurzzeitiges Parken von Menschen mit Mobilitätseinschränkung nicht toleriert.

Parkkonzessionen in Deutschland
Barrierefreier Tourismus Info Infoportal für Reisende mit Servicebedarf De10
Inhaber von Behindertenparkkarten sowie jene Fahrzeugführerin / Fahrzeugführer, welche diese Personen befördern dürfen in Deutschland:

* auf Behindertenparkplätzen parken
* bis zu drei Stunden an Stellen parken, an denen das eingeschränkte Halteverbot (Zeichen 286 StVO) angeordnet ist, und in Bereichen des Zonenhalteverbots (Zeichen 290 StVO)
* im Bereich eines Zonehalteverbotes (Zeichen 290 StVO), in dem durch Zusatzschild das Parken zugelassen ist, die erlaubte Parkzeit überschreiten.
* Über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen parken, welche durch die Zeichen „Parkplatz“ (Zeichen 314 StVO) oder „Parken auf Gehwegen“ (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist.
* Ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten parken.
* Über einen Zeitraum von bis zu drei Stunden auf Parkplätzen von Anwohnern parken
* Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für eine bestimmte Zeit freigegeben ist, in diesen Zeiten zu befahren und dort innerhalb dieser Zeiten zu parken.
* In verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 (StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken, wenn damit der durchgehende Verkehr nicht behindert wird.

ACHTUNG

* diese Konzessionen werden nur für den Fall eingeräumt, dass in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.
* Die höchstzulässige Parkzeit im Rahmen dieser Parkkonzessionen beträgt 24 Stunden.
* Parkregelungen in Parkhäusern werden von den Betreibern der Parkhäuser festgelegt. Sie können von den hier genannten Parkkonzessionen abweichen. Achten Sei auf die Hinweise vor Ort.

Weiterhin ist zu beachten:

* Die Behindertenparkkarte berechtigt nicht, an Stellen zu halten oder gar zu parken, an denen dies nach Paragraph 12 der StVO unzulässig ist. Dies gilt insbesondere innerhalb der durch das Zeichen 283 (Halteverbot) gekennzeichneten Strecken.
* Während des Parkens ist die Behindertenparkkarte gut sichtbar im Kraftfahrzeug auszulegen sowie zuständigen Personen, zusammen mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen, zur Prüfung auszuhändigen.
* Beim Parken im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286 StVO), im Bereich des Zonenhalteverbots (Zeichen 290 StVO) sowie auf Anwohnerparkplätzen ist die Ankunftszeit durch Einstellung auf einer Parkscheibe (Paragraph 13 Abs. 2 Nr. 2, Bild 291 StVO) nachzuweisen.

In allen Fällen da für Inhaber von Behindertenparkkarten eine längere als die vorgeschriebene Parkzeit erlaubt wird, ist die Ankunftszeit auf der Parkuhr einzustellen und diese auszulegen.

Diese Informationen wurden nach öffentlich zugänglichen Unterlagen zusammengestellt. Wir haben uns bemüht, zuverlässig zu recherchieren und können jedoch für eventuelle Fehler, andere Auslegungen, abweichende Regelungen in einzelnen Kommunen oder inzwischen neu getroffenen Festlegungen keine Verantwortung übernehmen.

Parkkonzessionen in Frankreich
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Inhaber von Behindertenparkkarten dürfen parken:

* Auf mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichnet Parkflächen entlang der Straßen und auf Parkplätzen. Das gilt ebenso wenn sich am Parkverbotszeichen ein Zusatzschild mit der Aufschrift "Sauf G.I.C. - G.I.G." befindet.

Obwohl es ein nationales System von Parkkonzessionen gibt, können die tatsächlichen Konzessionen regional verschieden sein. Eventuell ist es möglich:

* bei Auslegen der Behindertenparkkarte im öffentlichen Verkehrsraum an Stellen wo Parkgebühren verlangt werden, gebührenfrei zu parken. Dazu sollte man sich vor Ort anhand der Ausschilderung informieren oder bei der Polizei erkundigen.
* Ohne zeitliche Befristung auf Parkflächen zu parken wenn das Parken ansonsten gebührenfrei aber zeitlich befristet ist.

Auch mit einer Behindertenparkkarte sollte nicht:

* Entlang von Straßen geparkt werden in denen es grundsätzlich verboten ist.
* Fußgängerzonen befahren oder in ihnen geparkt werden.
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BeitragThema: Re: Barrierefreier Tourismus Info Infoportal für Reisende mit Servicebedarf   Barrierefreier Tourismus Info Infoportal für Reisende mit Servicebedarf Icon_minitimeSo 14 Feb 2010 - 21:27

Parkkonzessionen in Großbritannien
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Inhabern von Behindertenparkkarten wird hier zugestanden:

* Auf für Menschen mit Behinderungen reservierten Parkplätzen zu parken. Diese sind in der Regel durch gelbe Linien und das Rollstuhl-Symbol, beziehungsweise mit der Aufschrift "Disabled" / "Disabled only" / "Dis¬abled badge holders only" / "Blue badge holders only" gekennzeichnet.
* Bis zu sechs Stunden dort zu parken wo das Parken zeitlich befristet ist.
* in England und Wales bis zu drei Stunden und ohne Zeitbegrenzung in Schottland an Stras¬sen mit einfacher oder doppelter gelber Linie parken insofern der Bereich nicht als Lade- oder Entladezone ausgewiesen ist.
* Bis zu zwei Stunden in verkehrsberuhigten Zonen (ZTL area) zu parken
* Nach örtlicher Erlaubnis Fußgängerzonen zu befahren und dort zu parken (wird durch Ausschilderung vor Ort angezeigt)

Nicht erlaubt ist:

* Dort zu parken wo das Parken allgemein verboten ist. Das betrifft die "red routes" ebenso wie die mit der Aufschrift "keep clear" markierten Stellen oder Straßenabschnitte an welchen Kegle mit der Aufschrift "no waiting" aufgestellt sind.
* Auf mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Flächen zu parken wen diese außerdem mit einem Schild gekennzeichnet sind, auf welchem ein Name oder ein Kfz-Kennzeichen vermerkt ist.

Die Ausnahmeregelungen für behinderte Autofahrer gelten nicht auf Privatstraßen, den Straßen einiger britischer Flughäfen und im Stadtzentrum von London. In den Stadtteilen City of London, Westminster, Kensington, Chelsea und eines Teiles von Camden gibt es auch für körperbehinderte Autofahrer keine Parkkonzessionen.

In allen Fällen da für Inhaber von Behindertenparkkarten eine längere als die vorgeschriebene Parkzeit erlaubt wird, ist die Ankunftszeit auf der Parkuhr einzustellen und diese auszulegen.

Parkgebühren sind, dort wo sie verlangt werden, zu bezahlen.
(Achten Sie an Parkautomaten [park meter] auf den Text, häufig werden Inhaber von Behindertenparkkarten vom Zahlen einer Parkgebühr ausgenommen. In Parkhäusern wird das auf den Informationstafeln erklärt)

In Großbritannien wird der Missbrauch einer Behindertenparkkarte mit einer Strafgebühr von 1.000 Britischen Pfund geahndet.

Diese Informationen wurden nach öffentlich zugänglichen Unterlagen zusammengestellt. Wir haben uns bemüht, zuverlässig zu recherchieren und können jedoch für eventuelle Fehler, andere Auslegungen, abweichende Regelungen in einzelnen Kommunen oder inzwischen neu getroffenen Festlegungen keine Verantwortung übernehmen.

Parkkonzessionen in Luxemburg
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In Luxemburg gibt es außer der Möglichkeit, mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichnete Park¬plätze nutzen zu dürfen, keine weitere Ausnahme vom allgemeinen Verkehrsrecht für Inhaber von Behindertenparkkarten.

Besonders ist zu beachten, dass hier ein Überschreiten der vorgeschriebenen Parkzeit auch für Autofahrer mit Behindertenparkkarte nicht gestattet ist.

Parkkonzessionen in Österreich
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Inhaber einer Behindertenparkkarte dürfen in Österreich:

* Auf mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet Parkflächen parken.

Zum Ein- oder Einsteigen und zum Ein- oder Ausladen der für die gehbehinderte Person nötigen Behelfe (z.B.) ein Rollstuhl) halten:

* an Straßenstellen an welchen ein Halte und Parkverbot gilt
* in zweiter Spur

Parken:

* an Straßenstellen für die ein Parkverbot gilt
* in einer Kurzparkzone ohne zeitliche Beschränkung
* in Fußgängerzonen innerhalb jener Zeit, da für diese eine Ladetätigkeit möglich ist.

In Kurzparkzonen darf ohne Entrichtung von Parkgebühr oder ohne das Anbringen einer Parkscheibe geparkt werden.

Mit Rollstuhlsymbol gekennzeichnete Parkflächen dürfen nicht belegt werden wenn diese außerdem durch eine Tafel mit einem Kfz-Kennzeichen oder einem Namen als persönlich zugewiesen gekennzeichnet sind.
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BeitragThema: Re: Barrierefreier Tourismus Info Infoportal für Reisende mit Servicebedarf   Barrierefreier Tourismus Info Infoportal für Reisende mit Servicebedarf Icon_minitimeSo 14 Feb 2010 - 21:36

Parkkonzessionen in Polen
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Inhaber von Behindertenparkkarten wird in Polen zugestanden:

* Auf Parkflächen zu parken, die mit dem Rollstuhl-Symbol speziell für Inhaber von Behindertenparkkarten reserviert sind.
* Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen gebührenfrei und ohne Zeitbegrenzung zu parken.
* Insofern damit der fließende Verkehr nicht beeinträchtigt oder wichtige Zufahrten verstellt werden an jeder Straßenseite zu parken, wenn dies dort lediglich auf Tage mit geradem oder ungeradem Datum beschränkt ist.

Nicht zulässig ist:

* Dort zu parken wo das Parken insgesamt verboten ist
* In Fußgängerzonen zu fahren oder dort zu parken insofern dies nicht durch örtliche Genehmigung und Ausschilderung ausdrücklich erlaubt ist.

Für Parkhäuser gibt es keine Parkkonzessionen für Inhaber von Behindertenparkkarten.

Parkkonzessionen in Schweden
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Inhaber von Behindertenparkkarten wird zugestanden:

* Auf den mit dem Rollstuhl-Symbol gekennzeichneten Parkflächen zu parken.
* Unter der Voraussetzung, das es dadurch nicht zu Störungen im Straßenverkehr kommt oder wichtige Zufahrten zugeparkt werden, im Straßenbereich bis zu drei Stunden zu parken wenn dort das Parken allgemein verboten ist.
* Für die Dauer von bis zu drei Stunden zu parken wo ansonsten im gebührenfreien Parkbereich die Parkzeit auf weniger als drei Stunden begrenzt ist.
* Bis zu 24 Stunden lang dort zu parken wo ansonsten die Parkzeit auf mehr als drei Stunden befristet ist.
* Über eine Zeit von bis zu drei Stunden in Fußgängerzonen im gebührenfreien Parkbereich zu parken.

Möglich ist, gebührenfrei zu parken, wo ansonsten Parkgebühren verlangt werden. Die Entscheidung dazu trifft die Kommune oder der Eigentümer. Man muss sich also vor Ort darüber informieren.

Im Allgemeinen müssen in Schweden Parkgebühren im vollen Umfang bezahlt werden insofern diese Pflicht nicht durch örtliche Erlaubnis aufgehoben ist.

Parkkonzessionen in der Schweiz
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Inhaber von Behindertenparkkarten wird in der Schweiz zugestanden:

* Auf für Inhaber von Behindertenparkkarten reservierten Parkflächen zu parken. Diese sind mit dem Rollstuhlsymbol sowie einer gelben Linie gekennzeichnet.
* An den Straßen mit allgemeinen Parkverbot, in der roten Zone und in verkehrsberuhigten Zonen /ZTL) bis zu zwei Stunden zu parken. Dazu sollte die örtliche Ausschilderung beachtet werden.
* Bis zu vier Stunden an Stellen zuparken wo das Parken auf 20 Minuten und mehr begrenzt ist oder in der Blauen Zone.
* Bis zu sechs Stunden dort zu parken, wo das Parken zeitlich befristet ist
* Auf öffentlichen Parkboxen mit Parkuhr über die zulässige Parkzeit hinaus zu parken. Dabei ist die Mindestparkgebühr zu entrichten. Auf Parkflächen von Privatunternehmen gilt diese Regelung nicht.
* Im Bedarfsfalle Fußgängerzonen zu befahren und dort zu parken.

An Stellen wo das Parken bis lediglich 20 Minuten gestattet ist, ist die vorgeschriebene Parkzeit einzuhalten.

Nicht erlaubt ist:

* Auf mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Flächen zu parken wenn diese zugleich mit dem Namen einer Person oder einem Kfz-Kennzeichen ausgeschildert sind.
* Dort zu parken wo das Parken verboten ist.

Parkgebühren müssen im vollen Umfang bezahlt werden.

In allen Fällen da für Inhaber von Behindertenparkkarten eine längere als die vorgeschriebene Parkzeit erlaubt wird, ist die Ankunftszeit auf der Parkuhr einzustellen und diese auszulegen.

Die Parkkonzessionen in Parkhäusern werden von den Betreibern festgelegt. Hier wäre auf die Ausschilderung zu achten, beziehungsweise die Mitarbeiter des Parkhauses zu fragen.

Diese Informationen wurden nach öffentlich zugänglichen Unterlagen zusammengestellt. Wir haben uns bemüht, zuverlässig zu recherchieren und können jedoch für eventuelle Fehler, andere Auslegungen, abweichende Regelungen in einzelnen Kommunen oder inzwischen neu getroffenen Festlegungen keine Verantwortung übernehmen.
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BeitragThema: Re: Barrierefreier Tourismus Info Infoportal für Reisende mit Servicebedarf   Barrierefreier Tourismus Info Infoportal für Reisende mit Servicebedarf Icon_minitimeSo 8 Aug 2010 - 9:43

Hotelzimmer mit Frühstück


Deutschland
Brötchen oder Brot mit Butter, Konfitüre, Wurstaufschnitt und Käsescheiben. Ein gekochtes Ei. Kaffee oder Tee mit Kaffeesahne oder schwarz. Milch, Fruchtsaft.
Frankreich
Kaffee mit Milch, frische Croissant oder Brioche. Die Tageszeitung.
Griechenland
Ein bis zwei Tassen griechischen Kaffee mit reichlich Zucker. Manchmal einen frisch gebackenen Sesamring.
Großbritannien
Eier (zwei Spiegeleier, auch Ei gekocht oder pochiert) Speck, Würstchen, Tomaten Pilze gebraten, oder gebackene weiße Bohnen, gebratene Blutwurstscheiben mit brauner Soße, Senf und Ketchup. Alternativ: Toast mit gesalzener Butter und Orangenmarmelade oder Honig. Aber auch Cornflakes mit Milch oder Haferbrei mit Sahne und Zucker. Dazu schwarzen Tee mit Milch und Zucker, beziehungsweise (in Hotels) auch Kaffee.
Irland
Schinkenspeck, Frühstückswürstchen, Blutwurst und weiße Presswurst ebenso gebraten wie halbierte Tomaten. Natürlich Porridge. Dazu Toastbrot sowie Cornflakes und Yoghurt.
Italien
Brot, oder Zwieback mit Marmelade, Brioche und selbstgebackene Kuchen. Eventuell auch ein Stück Käse und Yoghurt oder Müsli. Wurst kann man sich möglicherweise dazubestellen.
Niederlande
Typisch holländisches Kastenbrot (Weißbrot oder Vollkorn) Als Belag gibt es Käse, Wurst oder Schinken, Marmelade, bunte Streusel oder Schokoladenhagel und Erdnusscreme. Dazu eine Tasse Tee. Sonntags gibt es ein gekochtes Ei und frischen Orangensaft.
Österreich
Allgemein: Kaffee, Butter, Marmelade und Honig, sowie so genannte "Kaisersemmeln" (Brötchen )und sonntags ein Ei. Zugleich gibt es regional starke Abweichungen. So besteht das echte "altwiener" Frühstück aus (Milch-)Kaffee,
Butter, Marmelade und/oder Honig, unter Umständen einem weich gekochten Ei, Semmeln und eventuell einem "Kipferl" (Brioche-Hörnchen). Bei Landgasthäusern mit angeschlossener Fleischerei wird das häufig durch eine "Eierspeis’ (Rührei) und weiteren Erzeugnissen ergänzt. Beim Urlaub auf dem Bauernhof wird häufig deftiger gefrühstückt. Hier gibt es auch schon einmal einen "Sterz" (aus Mehl mit viel Schmalz und Grieben, in Nordösterreich auch mit gekochten Kartoffeln)
Polen
Rührei, Speck, Wurst und Schinken, Schichtkäse mit Brot, Tomaten und Salatgurken. Manchmal gefüllt Teigtaschen. Traditionell: heißer Milchbrei aus Haferflocken, Wasser und Milch, mit Zucker, Salz oder Zimt. Dazu schwarzer Tee oder Kaffee mit Milch und Zucker.
Rußland
Schwarzer Tee mit Zucker und Zimt gesüßt. Marmelade oder Gelee. Dazu kandierte Früchte. Schwarzbrotscheiben und Käse oder Blinis (mit Fleisch oder Quark gefüllte Pfannkuchen) mit Konfitüre oder Räucherfisch. Dazu Brotbier.
Schweden
Brotscheiben mit Butter, Lachs, Hering, Meeresfrüchten, Bratenfleisch oder Käse. Alternativ: mit Buttermilch gemischtes Beerenkompott, Haferflocken, Zimt Zucker oder Marmelade. Außerdem Hafergrütze mit Milch und Apfelmus sowie kleine Pfannkuchen und Kaffee.
Schweiz
Kaffee, Tee oder heiße Schokolade, eventuell auch einen Fruchtsaft. Meist ein Gipfel und Brot, dazu Konfitüre und Butter. Das wäre dann ein so genanntes "Kontinentales Frühstück". Weiter im Angebot sind häufig Müesli, Jogurt, Käse und Aufschnitt sowie Früchte und ein Ei (weiche gekocht, als Spiegelei u.s.w..)
Spanien
Milchkaffee, ein süß gefülltes Hörnchen, Madalenas (Gebäck in der Art kleiner Muffins) oder in Öl gebackenes Spritzgebäck mit Zucker bestreut oder in heiße Schokolade getaucht. In Südspanien: Röstbrote mit Knoblauch und Olivenöl.



Zuletzt von Teufelisch am So 8 Aug 2010 - 9:54 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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BeitragThema: Re: Barrierefreier Tourismus Info Infoportal für Reisende mit Servicebedarf   Barrierefreier Tourismus Info Infoportal für Reisende mit Servicebedarf Icon_minitimeSo 8 Aug 2010 - 9:52

Trinkgeld
Ägypten
Trinkgeld wird überall erwartet. Im Restaurant sind zehn bis 15 Prozent Trinkgeld angemessen. Im Taxi wird der Fahrpreis aufgerundet. Zimmermädchen, Gepäckträger erhalten, wie weitere Dienstleister ein kleines Trinkgeld von bis zu einem Euro.
Belgien
Bei den Taxen ist das Trinkgeld normalerweise bereits im Minimalpreis enthalten.
China
Im Land hat Trinkgeld keine Tradition und wird als Beleidigung empfunden. In Chinas Touristenzentren nimmt das Servicepersonal gerne zehn Prozent, das Zimmermädchen zwei bis drei Yuan und der Reiseleiter einen Dollar.
Dänemark
Es ist allgemein nicht üblich, Trinkgeld zu geben.
Deutschland
Bei kleineren Beträgen wird hier auf zehn oder fünfzig Cent, beziehungsweise den Euro aufgerundet. Allgemein werden, wenn man mit dem Service und der Qualität des Angebotes zufrieden war, zwischen fünf und zehn Prozent des Rechnungspreises als Trinkgeld gegeben.
Frankreich
Im Hotel steht es jedem frei, Trinkgeld zu geben. Im Restaurant oder Café werden zehn bis 15 Prozent gegeben. Es wird nach dem Weggehen auf dem Tisch liegengelassen. Der Taxifahrer erhält zehn Prozent
Griechenland
Im Restaurant sind zehn Prozent Trinkgeld üblich. In der Taverne gibt man maximal ein Euro. Auch dem Zimmermädchen sollte am Abreisetag ein kleines Trinkgeld persönlich übergeben werden. Im Taxi rundet man gewöhnlich auf.
Großbritannien
In Restaurants gibt es zwischen zehn und 15 Prozent des Preises als Trinkgeld. Ist auf der Rechnung bereits ein "service charge" aufgeführt, darf es weniger sein. Im Pub gibt man an der Bar kein Trinkgeld, wer den Barkeeper belohnen möchte, bietet ihm einen Drink an. Für Kofferträger sollte der Gast ein Pfund locker machen und im Taxi aufrunden.
Irland
In Restaurants gibt es maximal zehn Prozent. Ist auf der Rechnung bereits ein "service charge" aufgeführt, darf es weniger sein. Im Pub wird an der Bar kein Trinkgeld gegeben, dem Barkeeper wird eventuell ein Drink angeboten. Für Kofferträger sollte der Gast ein Pfund zusätzlich zahlen und im Taxi wird aufgerundet.
Italien
Trinkgeld ist hier in der Gastronomie nicht üblich. Oft taucht auf der Rechnung ein "coperto" auf. Dabei handelt es sich um eine Art Grundgebühr für das Gedeck und das Brot. Wer besonders zufrieden war, kann dennoch beim Weggehen ein paar Münzen auf dem Tisch liegen lassen. In Espressobars gibt es dafür einen kleinen Teller oder ein Sparschwein. Im Hotel erhält das Zimmermädchen fünf Euro pro Woche. Im Taxi ist aufrunden in Ordnung.
Japan
In Japan hat Trinkgeld keine Tradition und wird als Beleidigung empfunden.. In internationalen Hotels und Touristenzentren wird guter Service mit kleinen Geschenken oder einem bis zwei Dollar anerkannt.
Kanada
Hier wird ein Trinkgeld von 15 bis 20 Prozent erwartet. Im Restaurant und beim Pizzaservice ist das ein Muss, weil es als Bestandteil des Lohns verstanden wird. Der Kofferträger erhält einen kanadischen Dollar pro Gepäck. Das Zimmermädchen bekommt ein bis zwei Dollar pro Nacht. Im Taxi werden 15 Prozent gegeben.
Malaysia
Im Restaurant sind zehn Prozent des Rechnungsbetrages angemessen. Weniger als zehn Bath zu geben, gilt als Beleidigung.
Österreich
Im Restaurant und Taxi sind fünf bis zehn Prozent Trinkgeld angebracht. Im Hotel erhält der Kofferträger einen Euro pro Gepäckstück. Das Zimmermädchen bekommt ein bis zwei Euro pro Tag. Das Geld wird vor der Abreise direkt übergeben.
Polen
In den Restaurants ist es, wie in anderen europäischen Ländern auch, üblich etwa zehn Prozent des Rechungsbetrages als Trinkgeld zu geben.
Portugal
In Restaurant und Cafés werden zehn bis 15 Prozent Trinkgeld beim Weggehen auf dem Tisch liegen gelassen. Kleine Beträge wie Zwei- oder Fünf-Cent-Stücke gelten als grob unhöflich. Im Taxi wird auf die nächsten 50 Cent oder den Euro aufgerundet.
Schweden
Trinkgeld ist hier in Hotels, Restaurants und im Taxi bereits in den Preis eingerechnet.
Spanien
In der Gastronomie werden zehn bis 15 Prozent Trinkgeld liegen gelassen. Kleinstbeträge wie Zwei- oder Fünf-Cent-Stücke gelten als grob unhöflich. Im Taxi wird auf die nächsten 50 Cent oder den vollen Euro aufgerundet.
Thailand
Im Restaurant sind zehn Prozent des Rechnungsbetrages angemessen. Weniger als zehn Bath zu geben, gilt als Beleidigung.
Tschechien
Für das Trinkgeld berechnet man etwa zehn Prozent des Rechnungsbetrages. Man kann es auf dem Tisch beim Weggehen liegen lassen oder beim Abkassieren den Zahlbetrag um das Trinkgeld erhöhen lassen.
Türkei
In Cafés und Restaurants sind zehn Prozent Trinkgeld üblich. Nichts geben, gilt als unhöflich. Für kleine Gefälligkeiten sollte man eine Zigarette oder Ähnliches anbieten. Auch Zimmermädchen oder Gepäckträger freuen sich über umgerechnet 50 Cent oder einen Euro extra. Im Taxi wird aufgerundet.
Ungarn
Die Preise in den Restaurants in Ungarn enthalten keine Anteile für den Service und es ist deshalb üblich, Trinkgeld zu geben. Der Betrag dafür liegt zwischen zehn und fünfzehn Prozent des Rechungsbetrages.
USA
Hier wird ein Trinkgeld von 15 bis 20 Prozent des Rechnungsbetrages gegeben. Vor allem im Restaurant und beim Pizzaservice ist das ein Muss, weil es als Bestandteil des Lohns angesehen wird. Der Kofferträger erhält ein bis zwei US-Dollar pro Gepäck. Für das Zimmermädchen sollte man ein bis zwei Dollar pro Nacht bereithalten. Im Taxi werden 15 Prozent gegeben.

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