Unverschämt Bundesagentur für Arbeit muss Kosten für Gebärdendolmetscher tragen. Die Bundesagentur für Arbeit muss die Kosten für den Gebärdensprachdolmetscher eines Auszubildenden tragen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Das rheinland-pfälzische Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) bewilligte einem schwerbehinderten, gehörlosen jungen Mann für seinen Berufsschulbesuch im Rahmen der Ausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker die Übernahme von Kosten eines Gebärdendolmetschers. Mit seiner Klage verlangt das Landesamt von der Bundesagentur für Arbeit die Erstattung der für den Gebärdendolmetscher bisher aufgewandten Mittel in Höhe von rund
7.500 Euro sowie die Übernahme der entsprechenden zukünftigen Kosten. Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben, das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung, heißt es in einer Presseinformation des Oberverwaltungsgerichts Koblenz.
Bei der Bereitstellung eines Gebärdendolmetschers für einen gehörlosen Auszubildenden handele es sich dem Urteil zufolge um eine Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation im Rahmen der Arbeitsförderung. Dies gelte nicht nur für die Tätigkeit des Gebärdendolmetschers während der praktischen Berufsausbildung, sondern auch während des Besuchs der Berufsschule. Als Träger solcher Rehabilitationsmaßnahmen müsse folglich die Agentur für Arbeit die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zunächst vorläufig übernommenen Aufwendungen für den Gebärdendolmetscher tragen. Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.
Bescheuert völlig BUNDESAGENTUR .
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Gebärdendolmetscher .So ohne Gebärdendolmetscher nur Zettel UNVERSCHÄMT . DAVON keine GELD Mehr. AGENTUR betrügen viel GELD Spionage Logisch . Beschissen an Agentur . Zukunft Ab Januar 2012 Gebärdendolmetscher AGENTUR HARTZ 4 ABLEHNEN und klage ANWALT.