Wofür Stütze-Empfänger vor Gericht streiten
Die drei kuriosesten Fälle eines ganz normalen Tages im Sozialgericht (Mitte) ...
2 x 18 Cent mehr
Der Fall: Waltraud T.* (60) aus Neukölln klagt auf 18 Cent mehr Hartz IV für die Monate März/April 2009. Zweitens hat sie rechtliche Schritte eingelegt, weil ihr die Regelleistungen für den Zeitraum Mai bis Oktober 2009 in zwei Bescheiden bewilligt wurden statt in einem.
Sie: „Diese ganzen Tricksereien vom Jobcenter. Plötzlich wurde die Zahlung von 341,78 Euro monatlich auf 341,60 Euro reduziert. Warum?" Sachbearbeiter des Jobcenters: „Unklar, ein Fehler?" Richter: „Könnten Sie der Frau ihre 36 Cent zahlen?" Sachbearbeiter des Jobcenters: „Aber sicher. Wird überwiesen."
Richter: „Zu Ihrer zweiten Forderung. Sie wollen etwas einklagen, was sie vom Amt bekommen haben?" Sie: „Bekommen schon. Aber bewilligt in zwei Bescheiden, nicht in einem!" Richter: „Die Regelleistungen wurden Ihnen doch gewährt. Sehen Sie einen Sinn in Ihrer Klage?" Sie: „Sicher. Das Jobcenter verlangt von uns präzise Angaben, ist aber selber nicht in der Lage dazu." Richter: „Sie halten sich mit Kleinigkeiten auf! Verzichten Sie auf die Klage!" Sie: „Na gut!" Aktenzeichen: S104AS27087/09
Stütze trotz Putz-Job
Der Fall: Putzfrau Renate S.* kassierte 12 Monate Hartz IV, ging trotzdem putzen. Jemand verpfiff sie. Nun soll sie 1629 Euro in Raten zurückzahlen.
Sie: „Das Jobcenter wirft mir vor, unvollständige oder falsche Angaben gemacht zu haben. Stimmt nicht! Ich habe gar keine Angaben gemacht!" Richter: „Unterlassung also. Wollen Sie wirklich das Verfahren weiterbetreiben?" Sie: „Ja." Richter: „Vertagt." Aktenzeichen S104AS10668/10
Hartz IV im Knast
Der Fall: Ein Untersuchungs-Häftling will Hartz-IV-Leistungen beziehen für die Zeit, die er im Gefängnis saß. Er: Ist nicht erschienen.
Richter: „Wer im Gefängnis sitzt, hat keinen Anspruch auf Hartz IV. Abgewiesen!"
Aktenzeichen S104AS41158/08