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 Recht & Gesetz - Aktuelles

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BeitragThema: Recht & Gesetz - Aktuelles   Recht & Gesetz - Aktuelles Icon_minitimeDo 5 Mai 2011 - 16:44

18.02.2011 - Hartz: Auch privat angespartes Krankenhaustagegeld ist anzurechnen

Bezieher von Arbeitslosengeld II, die stationär behandelt werden und aus einer selbst angesparten Privatversicherung ein Krankenhaustagegeld beziehen, müssen es hinnehmen, dass ihr Arbeitslosengeld um den entsprechenden Betrag gekürzt wird. Das Bundessozialgericht: Es handelt sich um Einkommen, nicht um Vermögen (wofür Freibeträge hätten beansprucht werden können). (BSG, B 4 AS 90/10 R)


18.01.2011 - Hartz IV: Krankengeld wird ohne Freibetrag angerechnet

Wer neben Hartz IV einem Job nachgeht, kann die ersten 100 Euro netto voll behalten, die darüber hinausgehenden Beträge nur noch begrenzt. Das gilt jedoch nicht, wenn ein Bezieher von Arbeitslosengeld II noch Krankengeld von seiner Krankenkasse bezieht. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg: Zweck der zum Teil anrechnungsfrei belassenen Beträge "ist die Schaffung stärkerer Anreize zur Aufnahme oder Weiterführung einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch Hinzuverdienstmöglichkeiten". Privilegiert werden soll danach lediglich Lohn oder Gehalt, nicht jedoch Erwerbsersatzeinkommen" aus einer anderen Sozialkasse.



(LSG Baden-Württemberg, L 3 AS 5594/09)


17.01.2011 - Hartz IV: Pflege Schwerkranker Ehepartner begründet einen Mehrbedarf

Die Pflege schwerkranker Angehöriger, kann einen Anspruch auf Mehrbedarf im Rahmen des Arbeitslosengeldes II begründen. Das Sozialgericht Ulm hat die Klage einer ALG-II-Empfängerin, welche mit ihren minderjährigen Kindern und ihrem schwerstbehinderten Ehemann zusammen lebt, auf Mehrbedarf für Alleinerziehende positiv beschieden. Der Mann leidet an einer unheilbaren degenerativen Erkrankung des motorischen Nervensystems, ist vom Hals an abwärts gelähmt und sitzt im Rollstuhl. Er kann den Kopf nur mit Mühe halten, wird aufgrund einer Schluckstörung mit einer Sonde ernährt und muss zudem täglich 16 Stunden eine Maske zur Beatmung tragen. Die Klägerin kümmert sich dabei nicht nur um die Erziehung der Kindern sondern auch um die Pflege ihres Gatten.



Die Frau hatte daher einen Mehrbedarf für Alleinerziehende beantragt und zunächst auch gewährt bekommen. Dieser wurde ihr jedoch anschließend wieder entzogen, da sie mit ihrem Ehemann zusammen wohne und so keinen Anspruch auf den Zuschlag habe, erklärten die zuständigen Behörden. Die bisherige Gewährung sei ein Versehen gewesen, hieß es in einer Mitteilung an die Klägerin. Diese wollte sich damit jedoch nicht abfinden und zog mit ihrer Forderung nach Mehrbedarf vor Gericht.



Erfolgreich, wie das Urteil des Sozialgerichts Ulm nun bescheinigt. Die Richter entschieden im Sinne der Angeklagten, da es nicht darauf ankomme, mit wem die Frau zusammen wohne oder ob sie nach ihrem rechtlichen Status alleinerziehend sei. Für die Gewährung des Mehrbedarf sei vielmehr entscheidend, ob die Frau Pflege und Erziehung ihrer minderjährigen Kinder tatsächlich allein bewältigen muss. Dies sei im vorliegenden Fall gegeben, da die Klägerin, nicht mit der Unterstützung ihres Mannes rechnen könne, sondern diesen ebenfalls rund um die Uhr versorgen müsse, so das Urteil des Sozialgerichts. Die Klägerin unterliege damit mindestens den gleichen Einschränkungen wie Frauen, die tatsächlich mit ihren Kindern alleine leben und generell einen Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende haben, begründeten die Richter ihren Urteilsspruch.



(AZ: S 8 AS 3142/09) (gr)


07.12.2010 - Außergewöhnliche Belastung: Eine ausweglose Situation ist außergewöhnlich genug

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Kosten für medizinische Außenseitermethoden als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden können. Das gelte allerdings nur dann, wenn eine Person behandelt, die zur Ausübung der Heilkunde zugelassen - und die Behandlung "als letzter Strohhalm" anzusehen ist. Im konkreten Fall wurde eine Frau wegen einer schweren Krebserkrankung der Bauchspeicheldrüse operiert und im Anschluss daran mit einer immunbiologischen Krebsabwehr weiter therapiert. Zu dieser - in Deutschland nicht zugelassenen - Form der Therapie hatte der Hausarzt geraten, weil eine konventionelle Chemotherapie wegen des geschwächten Gesundheitszustandes der Patientin nicht möglich war. In der Einkommensteuererklärung machten der Ehemann und seine - später verstorbene - Ehefrau Behandlungskosten in Höhe von 30.000 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend. Der BFH bestätigte dies. Denn entscheidend sei hier nicht die medizinische Notwendigkeit, sondern die "Ausweglosigkeit der Lebenssituation".



(BFH, VI R 11/09)
16.11.2010 - Unfallversicherung: Treppensturz bringt auch der Begleitung Leistungen

Pflegt eine Tochter ihre Mutter, die sich außerhalb der Wohnung nur in Begleitung bewegen kann, so hat die Tochter auch dann einen "Arbeitsunfall" erlitten und Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn der Unfall bei einer Tätigkeit passiert, die für die Ermittlung der Pflegestufe nicht relevant ist. (Hier ging es um einen Sturz von der Treppe im Mietshaus, als die Tochter ihre Mutter nach einem Arztbesuch in ihre Wohnung bringen wollte. Die Mutter riss dabei die Tochter mit, die sich ebenfalls verletzte. Das Bundessozialgericht erkannte den Leistungsanspruch an. Dass der Zeitaufwand für die Begleitung der Mutter für die Ermittlung der Pflegestufe unbedeutend sei, spiele keine Rolle. Es sei nicht einmal erforderlich, dass überhaupt eine Pflegestufe festgelegt wurde. Als entscheidendes Kriterium müsse angesehen werden, dass die Tochter die Mutter gepflegt habe.



(BSG, B 2 U 6/10 R)
21.10.2010 - Betriebskosten: Ohne Belege keine Kohle

Legt der Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses keine Belege für die Betriebskostenabrechnung vor, so kann der Mieter alle während der Mietzeit geleisteten Vorauszahlungen zurückverlangen. Das hat das Landgericht Landau entschieden. Im konkreten Fall ging es um eine Mieterin, die nach dem Auszug eine Nachzahlung zur Betriebskostenabrechnung mit der Begründung verweigerte, der Vermieter habe der Abrechnung keine Belege beigefügt, so dass die Aufstellung deshalb nicht ordnungsgemäß sei. Das sah das Gericht auch so. Denn eine ordnungsgemäße Abrechnung setze voraus, dass die einschlägigen Belege vorgelegt würden. Denn nur so könne der Mieter prüfen, ob alles in Ordnung sei. Wolle der Vermieter die Unterlagen nicht vorlegen, dürfe der Mieter nicht nur eine verlangte Nachzahlung verweigern, sondern auch die Erstattung früherer Abschlagszahlungen verlangen.



(LG Landau, 1 S 68/09)
20.10.2010 - Kündigung: Eine schwer Behinderte muss sich zeitig beim Arbeitgeber outen

Weiß ein Arbeitgeber nichts von der (hier: 40prozentigen) Behinderung einer bei ihm Beschäftigten, so wird die Kündigung gegen diese Mitarbeiterin - die auf ein rechtmäßig durchgeführtes Punkteschema gestützt worden ist - dann wirksam, wenn die Arbeitnehmerin sich nicht innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Schreibens beim Arbeitgeber meldet und ihm mitteilt, dass sie in der Zwischenzeit einen Grad der Behinderung von 50 zugesprochen bekommen hat. Erfährt der Chef erst mit Erhalt ihrer Kündigungsschutzklage nach vier Wochen von der Schwerbehinderung, so gilt für sie der Sonderkündigungsschutz nicht mehr.



(LAG Schleswig-Holstein, 1 Sa 403e/09)
20.10.2010 - Zivilrecht: Einem Pflegedienst darf fristlos gekündigt werden

Kunden ambulanter Pflegedienste können den Pflegedienstvertrag aufkündigen, ohne dafür eine Frist einhalten oder eine Begründung angeben zu müssen. Das Oberlandesgericht Stuttgart stufte die Leistungen der professionellen Pfleger als "Dienste höherer Art" ein, bei der die Kündigung nicht an Fristen gebunden ist.



(OLG Stuttgart, 2 U 17/08) Ebenso entschied das Schleswig-Holsteinisches OLG. (AZ: 2 U 4/08)
20.10.2010 - Pflegeversicherung: Die Pflegekraft ist auch im Urlaub der Pflegeperson geschützt

Wer einen Angehörigen oder Freund pflegt und ihn in den Urlaub begleitet, der ist für Rechnung der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt, wenn er einen Unfall erleidet - so wie er bei seiner Betreuung in der Heimat versichert gewesen wäre. Hier ging es um eine Tochter, die ihre Eltern, die die Pflegestufen I beziehungsweise II zuerkannt bekommen hatten, in einen Urlaub nach Spanien begleitet hatte. Auf dem Nachhauseweg stürzte sie im Flughafen und brach sich einen Oberschenkel. Die Landesunfallkasse verweigerte die Kostenübernahme, weil die Tochter auch ihren eigenen Urlaub in Spanien verbracht habe. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen aber sah ihre Pflegetätigkeit im Vordergrund und erkannte - erstmals seit Bestehen der Pflegeversicherung - den Anspruch an.



(LSG Nordrhein-Westfalen, L 4 U 57/09)

14.10.2010 - Behindertenrecht: Für Ehrenamt bei Muskelschwäche kann es einen Kfz-Zuschuss geben

Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass es für behinderte Menschen, die regelmäßig ehrenamtlich tätig sind, einen Zuschuss für ein behindertengerechtes Auto geben kann. Dabei ging es um eine an Muskelschwäche erkrankte schwer behinderte Sozialpädagogin, die den Zuschuss für ein auf ihre Bedürfnisse angepasstes Fahrzeug verlangte. Sie ist bei einer Selbsthilfeeinrichtung tätig und hält Weiterbildungsseminare ab. Fast täglich betreut sie hilfsbedürftige Menschen. Der Landeswohlfahrtsverband empfand ihre Aktivitäten als "nicht regelmäßig genug" - das Sozialgericht aber doch. Behinderte Menschen hätten (auch) Anspruch auf angemessene Tätigkeiten, die sie nicht berufsmäßig ausübten. Dabei genüge es, dass sie "fast täglich" entsprechend im Einsatz sei.



(SG Heilbronn, 13 SO 2930/08)
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