07.06.2010 - Hartz IV: Grausames Gesetz: Geldgeschenke der Großeltern mindern das Sozialgeld
Erhalten Kinder, die Sozialgeld (ihre Eltern Arbeitslosengeld II) beziehen, von ihren Großeltern zu den Geburtstagen und zu Weihnachten Geldgeschenke von jährlich mehr als 50 Euro, so sind diese Beträge voll auf das Sozialgeld anzurechnen. Anrechnungsfrei bleiben solche Zuwendungen nur, wenn sie insgesamt 50 Euro im Jahr nicht übersteigen.
Bei Überschreiten dieser Wertgrenze ist eine volle Anrechnung vorzunehmen (die Vorinstanz hatte in diesem Fall den Freibetrag von 50 € im Jahr zugebilligt). Dass mit den Zuwendungen ein besonderer Zweck erfüllt werden sollte, war im Streitfall für das Gericht nicht erkennbar, weil das Geld für Zwecke verwendet wurde, für die auch das Sozialgeld gedacht war. (Hier kaufte die Mutter den Kindern von den insgesamt 570 €, die die Oma überwiesen hatte, neue Kleidung.)
(LSG Sachsen, L 2 AS 248/09)