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 Hartz IV-Serie (5): Tipps der Experten

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BeitragThema: Hartz IV-Serie (5): Tipps der Experten   Hartz IV-Serie (5): Tipps der Experten Icon_minitimeSa 30 Okt 2010 - 8:25

Hartz IV-Serie (5): Tipps der Experten

Experten-Antworten: Wer finanziert den Umzug? +++ Wann muss man Hartz IV zurückzahlen?


Was darf ich zu Hartz IV hinzuverdienen? Gibt’s extra Geld für Möbel und die Heizkostennachzahlung? Fragen, die die B.Z.-Leser bei der großen Telefonaktion zum Arbeitslosengeld II (ALG II) beschäftigten. Beantwortet haben sie drei Experten: Kirstin Gottlob (Fachanwältin für Sozialrecht), Uwe Hilgendag (Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg) und Dr. Christian Goldmann (Jobcenter Neukölln).

RÜCKZAHLUNG

Mein Mann hat zu viel ALG II bekommen, weil er einen Job hatte. Jetzt soll er die zu viel gezahlten Leistungen zurückzahlen. Muss er das?

Zu viel gezahlte Leistungen müssen grundsätzlich zurückgezahlt werden. Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Leistungen zu Unrecht zurückgefordert werden, sollten Sie Widerspruch einlegen (innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids).

Was tun, wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist?

Sie können dann noch einen Überprüfungsantrag (§ 44 SGB Teil X) stellen. Das Jobcenter muss dann den Bescheid nochmals prüfen.

Muss ich die Nachzahlung vom Finanzamt dem Jobcenter melden?

Ja. Das Geld wird auf Ihre Leistungen angerechnet.

RECHT

Ich bin selbstständig. Bekomme ich Hartz IV, wenn mein Geschäft pleitegeht?

Ja, das steht auch Selbstständigen zu.

Muss ich als Hartz-IV-Empfänger wirklich jede Arbeit annehmen?

Sie müssen alles unternehmen, um wieder eine zumutbare Arbeit zu bekommen. Andernfalls droht eine Kürzung der Leistungen.

Meine Freundin ist 22, lebt noch bei ihren Eltern (ALG-II-Empfänger). Wir wollen nun zusammenziehen. Hat das Amt ein Mitspracherecht?

Ihre Freundin bildet mit ihren Eltern eine Bedarfsgemeinschaft und muss deshalb – und weil sie unter 25 Jahre alt ist – beim Jobcenter eine Auszugsgenehmigung einholen. Bei Ablehnung kann sie binnen eines Monats Widerspruch einlegen. Zieht sie ohne Zustimmung um, werden vom Jobcenter keine Unterkunftskosten gezahlt.

Was ist zumutbar? Muss ich z. B. einen Job als Lagerarbeiter annehmen, wenn ich Rückenprobleme habe?

Nein, sicher finden Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitsvermittler eine passende Arbeit, z. B. als Verkaufshilfe.

Ich wohne in einer Wohngemeinschaft. Muss mich mein Mitbewohner unterstützen?

Nein, bei Wohngemeinschaften und Untermietsverhältnissen werden die Mitbewohner nicht berücksichtigt.

Ich bin alleinstehend und verdiene mir Geld dazu. Ein Teil wird auf mein ALG II angerechnet. Ist das in Ordnung?

Ja. Hinzuverdienst wird grundsätzlich auf ALG II angerechnet. 100 Euro im Monat sind anrechnungsfrei. Darüber bleiben von je 100 verdienten Euro (bei Einkünften bis 800 Euro im Monat) 20 Prozent (also 20 Euro) anrechnungsfrei.

Ich bin 61, war mein Leben lang selbstständig und privat krankenversichert. Jetzt beziehe ich ALG II. Das Jobcenter übernimmt von meinen Versicherungskosten – rund 300 Euro – nur 124,32 Euro. Ist das richtig?

Wohl ja. Aber zu dieser Rechtsfrage ist gerade ein Verfahren beim Bundessozialgericht anhängig. Es bleibt aktuell nur der Weg, sich einen Job zu suchen, um die Kosten decken zu können.

SANKTIONEN

Wann wird mir Hartz IV gekürzt? Z. B. wenn ein zumutbares Arbeitsangebot nicht angenommen oder eine zumutbare Arbeit aufgegeben wird. Oder wenn Eingliederungsvereinbarungen nicht erfüllt werden, z. B. zu wenige Bewerbungen nachgewiesen werden.

Was passiert, wenn rauskommt, dass ich Geld zu Hartz IV dazuverdiene, ohne das dem Jobcenter anzugeben?

Wenn Ihre Schwarzarbeit auffliegt, verlangt das Jobcenter seine Leistungen zurück. Außerdem ist es ein Straftatbestand.

ZUSCHUSS

Wir sind in einer Bedarfsgemeinschaft und lassen uns scheiden. Ich muss ohne Möbel ausziehen. Gibt’s Geld für neue?

Ja. Grundsätzlich besteht hier ein Anspruch auf eine Erstausstattung mit Möbeln und Hausrat. Diese Erstausstattung gibt es nur einmal.

Wir brauchen dringend neue Betten. Gibt es dafür einen Zuschuss?

Nein. Der Ersatz bzw. die Neuanschaffung einzelner Möbel ist in der Regel keine Erstausstattung. Diese Gegenstände müssen aus der Regelleistung bezahlt werden.

KINDER

Ich bekomme ein Baby. Gibt es Geld für die Ausstattung?

Ja, es gibt einen Zuschuss, den Sie beim Jobcenter beantragen müssen: für Schwangerschaftsbekleidung 142 Euro, für die Baby-Erstausstattung 310,74 Euro. Dazu kommt eine einmalige Leistung von 215 Euro für Kinderbett und -wagen.

Stimmt es, dass Mütter, die ALG II beziehen und wieder arbeiten wollen, einen Kita-Platz erhalten?

Wenn Sie ein konkretes Jobangebot haben, können Sie einen Kita-Platz bekommen. Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Arbeitsvermittler.

Mein Sohn ist Mitglied in einem Sportverein geworden, weil ich gehört habe, dass das Jobcenter die Beiträge dafür übernimmt. Stimmt das?

Das ist zum 1. Januar 2011 im Rahmen des sogenannten Bildungspaketes geplant. Wie das konkret ablaufen wird, ist den Jobcentern zurzeit noch nicht bekannt. Lassen Sie durch den Sportverein prüfen, ob Vergünstigungen jetzt schon möglich sind.

WOHNUNG

Wie teuer darf die Wohnung sein, damit das Jobcenter die Kosten übernimmt?

Das Jobcenter übernimmt die angemessenen Mietkosten. Sie sind regional unterschiedlich. In Berlin gelten folgende Bruttowarmmieten (einschließlich Betriebskosten und Heizung) als angemessen: 1-Personen-Haushalt: 378 Euro, 2-Personen-Haushalt: 444 Euro, 3-Personen-Haushalt: 542 Euro, 4-Personen-Haushalt: 619 Euro, 5-Personen-Haushalt: 705 Euro. Bei jeder weiteren Person im Haushalt erhöht sich die Bruttowarmmiete um 50 Euro.

Ich wurde vom Jobcenter aufgefordert, meine Mietkosten zu senken. Muss ich umziehen, weil meine Miete zehn Euro über der angemessenen Mietobergrenze liegt?

Da ein Umzug viel teurer ist, wäre es bei dieser geringfügigen Überschreitung sicher unverhältnismäßig. Reden Sie mit Ihrem Sachbearbeiter.

Ich habe Mietschulden. Übernimmt die das Jobcenter?

Wenn im Ausnahmefall Mietschulden entstehen, kann das Jobcenter sie als Darlehen übernehmen, wenn damit Wohnungslosigkeit verhindert werden kann. Voraussetzung ist jedoch, dass die Miete angemessen ist und dass das Jobcenter bereits laufende Leistungen für die Miete gewährt.

Bisher habe ich zur Untermiete gewohnt. Da der Hauptmieter gekündigt hat, muss ich auch raus aus der Wohnung. Was tun?

Wenden Sie sich an Ihr Jobcenter. Bringen Sie am besten gleich Mietangebote mit. Für Alleinstehende liegt der Satz für Mietwohnungen in Berlin bei maximal 378 Euro im Monat.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich umziehen?

Wenn der Umzug notwendig ist. Das kann z. B. der Fall sein, wenn die Wohnung durch die Geburt eines Kindes oder den Zuzug des Partners zu klein geworden ist, aber auch, wenn die Mietkosten zu hoch sind. In jedem Fall sollten Sie den Umzug vorher mit dem Jobcenter besprechen und nicht voreilig einen Mietvertrag abschließen.

JOBVERMITTLUNG

Ich bin Fliesenleger, kann meinen Beruf aber nicht mehr ausüben, weil meine Knie kaputt sind. Ich habe jetzt die Möglichkeit zu einer zweiten Ausbildung. Bekomme ich dafür einen Bildungsgutschein?

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitsvermittler über Ihre Weiterbildungs-Vorstellungen. Er prüft, ob eine Weiterbildung in Ihrem Fall sinnvoll ist und für die neue Tätigkeit gute Chancen bestehen. Rund ein Drittel der ALG-II-Empfänger, die eine Weiterbildung abschließen, haben sechs Monate später eine feste Arbeit. Den Bildungsgutschein erhalten von Ihrem Arbeitsvermittler.
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